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Darf man das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Rohmaterial für musikalische Experimente deklarieren und in Disco-taugliche Sound-Texturen übersetzen? Darf man so frei sein, es in eine Pop-CD umzustricken? M. Arfmann, der Produzent von Jan Delay, hat für das Label Yeotone sechs Artikel des Grundgesetzes durch sein Mischpult gejagt. Ausgangspunkt für seine Dub-Version des Diskriminierungsverbots, des Artikels 12a, der die Wehrpflicht definiert, und seiner vier weiteren Tracks, bildet die Jazz-Komposition „Recht harmonisch“ des Trios Thomas Bierling, Peter Lehel und Eva Weis.

DUB’L G - Das Nähere regelt ein Bundesgesetz

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